10 Thesen zur Novellierung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes

10 Thesen zur Novellierung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes

In Berlin leben 3,6 Millionen Menschen. Über 30 % davon – genauer 1,1 Millionen Menschen – haben einen sogenannten Migrationshintergrund. Um sicherzustellen, dass diese Menschen gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können, hat Berlin 2010 als erstes Bundesland ein Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die im Gesetz festgehaltenen Regelungen nicht ausreichen, um das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe zu erreichen. Die Rot-Rot-Grüne Koalition auf Berliner Landesebene hat daher im laufenden Koalitionsvertrag festgehalten: „Die Koalition wird das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) evaluieren und weiterentwickeln und hierzu eine unabhängige Institution mit einer kritischen Bestandsaufnahme beauftragen.“

Im Rahmen dieser Evaluation wurden wir im September 2018 zu einer Fachgesprächsreihe eingeladen, um einen Fachvortrag mit entsprechenden Empfehlungen im Berliner Abgeordnetenhaus zu halten und wurden hier u. a. auch auf der Grundlage unserer Erhebung unter Führungskräften (vgl. Aikins et al.) der Berliner Verwaltung zur Weiterentwicklung des Gesetzes interviewt. Die Evaluation liegt der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) vor und wurde veröffentlicht (vgl. Bremberger et al.). Die Senatsverwaltung wird nun vermutlich auf dieser Basis einen sogenannten Referent*innenentwurf für eine Neuformulierung des Gesetzes verfassen. Dieser wird dann an das Abgeordnetenhaus als gesetzgebendes Organ überreicht, dort ggf. noch verändert und verabschiedet.

Das Gesetz ist von grundlegender Bedeutung für die Zukunft Berlins

Damit ist die Senatsverwaltung für Inneres, Arbeit und Soziales, die von der linken Senatorin Elke Breitenbach geführt wird, federführend. Neben den Fraktionsvorsitzenden der regierenden Parteien (Carola Blum und Udo Wolf für Die Linke, Raed Saleh für die SPD und Silke Gebel sowie Antje Kapek für Bündnis90/Die Grünen) werden vor allem die zuständigen fachpolitischen Sprecher*innen (Hakan Taş für Die Linke, Dr. Nicola Böcker-Giannini für die SPD und Susanna Kahlefeld für Bündnis 90/Die Grünen) für den weiteren parlamentarischen Prozess und die Gesetzesvorlage entscheidend sein.

Das Gesetz ist von grundlegender Bedeutung für die Zukunft Berlins – einer Stadt, die sich in sämtlichen Marketingkampagnen für ihre „Internationalität” feiert. Es bietet die einmalige Chance, einen wegweisenden Entschluss zu fassen, wie die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und rassistisch Diskriminierten tatsächlich und umfassend sichergestellt werden kann. Wie zuletzt 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus und die Rot-Rot-Grüne Regierung jetzt die Chance und auch die menschenrechtliche Verpflichtung, einen großen Schritt voranzugehen und für andere Bundesländer – wie auch für die Bundesebene – erneut zum Vorbild zu werden.

Da wir davon überzeugt sind, dass mehr Akteur*innen der Berliner Stadtgesellschaft darüber informiert werden und an dem Prozess teilhaben sollten, wollen wir an dieser Stelle unsere Perspektive auf die notwendigen Veränderungen des Gesetzes transparent machen.

Das sind unsere 10 Thesen für die notwendige Weiterentwicklung des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes hin zu einem echten Gleichstellungsgesetz gegen rassistische Diskriminierung und für Empowerment:

10 Thesen zur Novellierung des Berliner Partizipations-und Integrationsgesetzes

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