360° Fond: Meilenstein für mehr Diversität im Kulturbereich?

Die Kulturstiftung des Bundes hat einen Fonds eingeführt, über den sie deutschlandweit 46 Agent*innen finanzieren will, die Diversität in großen Kultureinrichtungen fördern. „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“ hat die Kulturstiftung bei dem Vorhaben beratend unterstützt. Vor wenigen Tagen stellte die Stiftung in der Komischen Oper Berlin das Programm und die Förderkriterien vor einem Fachpublikum vor. Gespannt waren die Teilnehmer*innen auch auf den Vortrag von Daniel Gyamerah zur Diversifizierung und Inklusion in Kultureinrichtungen. 

Über einen roten Teppich und eine opulente Treppe gelangen die Besucher*innen in das exklusiv eingerichtete Foyer der Komischen Oper in Berlin. Ein Anblick, der vielen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt bleibt. Den hochsubventionierten Einrichtungen gelingt es nämlich bisher nicht, genügend Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte, People of Color, und Schwarze Menschen zu erreichen. Weder in Entscheidungspositionen noch im Publikum oder Programm entspricht der Anteil von Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte ihrem Anteil an der Bevölkerung. „Wenn man so viel Geld vom Staat bekommt wie unsere Kultureinrichtungen, dann haben wir auch eine Verantwortlichkeit uns dafür einzusetzen, dass so viele verschiedene Menschen wie möglich unser Programm sehen“, sagte Barrie Kosky, Intendant und Chefregisseur der Komischen Oper zur Eröffnung der Informationsveranstaltung.

Ein Programm, viele Ziele

Die Kulturstiftung des Bundes will sich dieser Verantwortung stellen und geht nun mit einem neuen Konzept voran. Um mehr Diversität im Kultursektor zu ermöglichen, hat sie das Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ aufgelegt. Über den Fonds will die Stiftung 46 Kultureinrichtungen Mittel für eine E-13 Personalstelle zur Verfügung stellen. Die sogenannten Agent*innen sollen gemeinsam mit der Leitung der jeweiligen Institution Maßnahmen entwickeln, die dazu führen, dass sich die Institutionen öffnen und einen Beitrag zur Einwanderungsgesellschaft leisten.

Bis zu vier Jahre finanziert die Kulturstiftung die Personalstelle. Zu den Personalmitteln kommen ca. 100.000 Euro Projektmittel für Formate, die der diversitätsorientierten Öffnung der Einrichtungen dienen. 50.000 Euro müssen die geförderten Institutionen selbst für das Vorhaben beisteuern. In der ersten von zwei Antragsrunden können sich öffentlich geförderte Kultureinrichtungen aus ganz Deutschland noch bis zum 30. Juni 2017 bewerben. Ende des Jahres erfolgt dann die Bewilligung. Gute Chancen auf eine Förderung haben Einrichtungen, die sich in ihrem Feld mit Fragen der Gegenwart befassen und dabei die gesamte (Stadt-) Gesellschaft in den Blick nehmen.

Bis zum 1. Juni 2018 muss dann der/die Agent*in angestellt werden. „Wie finde ich einen Agenten, ist eine sehr häufig gestellte Frage“, berichtete Uta Schnell, die das Förderprogramm der Kulturstiftung bundesweit bereits auf vier weiteren Informationsveranstaltungen vorgestellt hat. Auch bei der Kulturstiftung des Bundes kenne man das Problem, dass man bei Stellenausschreibungen zu wenige Menschen mit Migrationshintergrund erreiche. Ein Grund sei, dass sich diese Menschen nicht von den Ausschreibungen angesprochen gefühlt hätten. Geholfen habe die Beratung durch „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“. Die Kulturstiftung selbst habe nach der Beratung andere Kanäle genutzt und anders ausgeschrieben und so eine diversere Zielgruppe erreicht, so Schnell.

Wie kann Diversität im Kultursektor gefördert werden?

In seinem Impulsvortrag mit dem Titel „Diversifizierung von Kultureinrichtungen – Wie ham Sie`s mit der Inklusion?“ lieferte Daniel Gyamerah dem anwesenden Fachpublikum Hinweise zu diversitätsorientierter Personalauswahl. Erst unterstrich er aber ein Grundproblem, indem er deutlich machte, dass die Strukturen der Kulturlandschaft noch nicht darauf ausgelegt sind, Vielfalt als Normalfall zu betrachten und zuzulassen. Es gehe also vordergründig nicht darum, dass bestimmte Personen rassistisch agieren und Menschen mit Einwanderungsgeschichte bewusst ausschließen wollten. Vielmehr sei der Ausschluss häufig eine unintendierte Folge struktureller Barrieren, die Menschen an der Teilhabe von Kunst- und Kulturproduktionen behindern. Hinzu komme die mangelnde Selbstreflexion der weißen Mehrheitsgesellschaft. Gyamerah forderte die Vertreter*innen der Kultureinrichtungen dazu auf, diesen Prozess zu beginnen und die Gruppen zu identifizieren, die sie nicht erreichen und sich die Frage zu stellen, warum dies so sei.

Diese Selbstbetrachtung und der geschärfte Blick auf nicht intendierte Ausschlüsse sei ein wichtiger erster Schritt, um das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe für die gesamte Gesellschaft sicherzustellen und Inklusion zu ermöglichen. Dabei müsse auch genauer beachtet werden, wer von den Ausschlüssen betroffen ist. Der Terminus Menschen mit Migrationshintergrund benenne eine zu unspezifische Gruppe. So haben beispielsweise weiße Menschen aus Österreich oder der Schweiz auch einen Migrationshintergrund, sind aber nicht von rassistischer Diskriminierung betroffen – ein wichtiger Unterschied.

Außerdem riet Gyamerah dazu, die bestehenden Diversitätsnetzwerke und Communities mit in den Öffnungsprozess einzubeziehen. Die Entwicklung müsse mit und nicht für die Communites durchdacht und vorangebracht werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Vielfalt als solche gefördert wird und die Maßnahmen nicht auf eine Assimilation der neuen Zielgruppe hinauslaufe, so Gyamerah.

Zudem sei es von hoher Bedeutung, dass sich die diversitätsfördernden Maßnahmen auf alle vier Bereiche der Kulturlandschaft beziehen, also auf die Personal(auswahl), das Programm, das Publikum und die Sicherstellung von neuen Zugängen.

Entscheidend sei auch, dass die eingestellten Agent*innen an die Leitung der Kulturinstitutionen angebunden sind und über den Zeitraum von mindestens vier Jahren auf Führungsebene agieren. Viel zu häufig wird die Aufgabe der Diversitätsförderung in kurzzeitige Projekte abgeschoben.

Dies wird im Programm der Kulturstiftung bereits sichergestellt. Sie macht es zur Bedingung für die Förderung, dass die Agent*innen eine Stabsstelle im Leitungsteam werden. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Institutionen erwarten, dass eine einzige, neue Person die Herausforderungen alleine lösen kann. Dem müsse entgegen gekommen werden, indem die Thematik auf allen Ebenen der Einrichtungen beachtet und berücksichtigt wird.

Auch wenn die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ einen Meilenstein geschaffen hat, wäre es sinnvoll, wenn die Maßnahmen zur Diversitätsförderung künftig die direkte Zusammenarbeit und finanzielle Förderung von Vereinen marginalisierter Gruppen sicherstellen. Das Ballhaus Naunynstraße ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch kleine Einrichtungen eine große Wirkung entfalten können. In diesem Sinne ist es zu bedauern, dass kleine Häuser im Rahmen des Programms nicht gefördert werden können.

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