Ziel: Diskriminierung abzubauen / positive Maßnahmen zu formulieren anstatt „Köpfe“ zu zählen oder Zuschreibungen zu tä̈tigen.
Quelle: Vortrag Citizens For Europe, 11.09.2019 in München
Entscheidet man sich für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, sollten folgende Hinweise bei der Konzeption einer solchen Erfassung Berücksichtigung finden.
1. Selbstidentifikation (Befragte können selbst angeben, wie sie sich identifizieren)
Die Selbstbeschreibung der Befragten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung ist in die Erfassung von Diskriminierung (und damit auch von Teilhabe) einzubeziehen.
2. Freiwillige Teilnahme
3. Aufklärung über Sinn und Zweck der Datenerhebung
Bei der Erfassung ist immer deutlich zu machen, dass diese Erfassung in einem Antidiskriminierungskontext stattfindet. D.h. das Ziel der Befragung / Erfassung – die Überwindung von (struktureller) Diskriminierung – sollte offengelegt werden.
4. Anonymität der Befragten
5. Beteiligung von Vertreter*innen von diskriminierten Gruppen am Prozess der Datenerhebung, -analyse und -verbreitung
Von Seiten der Verwaltung sollte mehr Dialog mit den Betroffenen /„vermessenen“ Personen stattfinden, um deren gleichberechtigte Teilhabe es geht.
6. Möglichkeit, mehrere Identitäten, Diskriminierungsgründe und Fremdzuschreibungen anzugeben sowie eine intersektionale Auswertung
Mehrfachidentitäten / Mehrfachdiskriminierungen sollten mitgedacht werden.
7. Prinzip der Nichtschädigung (Daten dürfen nicht missbraucht werden)
Wer hat wann und wie Zugriff auf die (Roh-) Daten?
8. Arbeitsbereiche sind unterschiedlich
Man kann und sollte von anderen Bereichen lernen, muss aber auch die spezifischen Bedingungen im jeweiligen Feld berücksichtigen.
*Grundlage für die hier skizzierten Punkte ist sind die „Sieben Kernprinzipien für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten“, die von Citizens For Europe und den neuen deutschen organisationen im September 2018 herausgegeben wurden (gleich ≠ gleich – Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten & positive Maßnahmen für einen effektiven Diskriminierungsschutz)“ https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/Publikationen/RZ_NDO_Fact_ADGD_1_05.pdf sowie vertiefende bzw. ergänzende Einschätzungen aus dem Fachgespräch der Fachstelle für Demokratie im Jahre 2019.
Ein intersektionales Verständnis und die Analyse des Zusammenwirkens dieser Diskriminierungsdimensionen sind zentral für die Förderung von Vielfalt und den Abbau von Diskriminierung.
Quellen:
Afrozensus (2020). Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland.
Projektgruppe „DiBu“ (2024): Diversität in der Bundesverwaltung am Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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