Die Diskussion zu Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten ist in Deutschland noch relativ jung, daher gibt es noch keine allgemein anerkannte Definition. Auf europäischer Ebene heißt es in dem 2016 veröffentlichten European Handbook on Equality Data:
„The notion of equality data is used in this handbook in reference to any piece of information that is useful for the purposes of describing and analysing the state of equality. The information may be quantitative or qualitative in nature. The main focus is on equality statistics, by which are meant aggregate data that reflect inequalities or their causes or effects in society.”22
Der Begriff Gleichstellungsdaten kann somit sehr weit gefasst werden und grundsätzlich alle qualitativen und quantitativen Daten und Informationen beschreiben, die hilfreich sind, um den Status quo von Gleichberechtigung zu beschreiben und Diskriminierung bzgl. aller Diskriminierungsdimensionen transparent zu machen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes definiert Gleichstellungsdaten hingegen spezifischer als Daten, die mit der Intention erhoben werden, Diskriminierung zu vermindern. Gleichstellungsdaten sind demnach: „Daten, die mit dem Ziel erhoben werden, systematische Benachteiligungen sichtbar zu machen und Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen zu können.”
Die Einführung beantwortet grundlegende Fragen zum Thema Antidiskiminierungs- und Gleichstellungsdaten.