„Es ist wichtig, dass die Politik anerkennt und benennt, dass es nicht nur individuelle Diskriminierung, sondern auch institutionelle Diskriminierung gibt“, sagte Kwesi Akins (wissenschaftlicher Beirat von Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership) gestern auf einer Veranstaltung des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg und des Bildungswerkes Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung. Es müsse deutlich werden, dass es bei Diskriminierung nicht um persönliche Meinungen gehe, sondern um ein Menschenrechtsproblem.
Gemeinsam mit weiteren Expert*innen diskutierte Akins zu dem Thema „10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Rückblicke, Perspektiven und Visionen“ . Auch wenn sich mit Christine Lüders (Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes) alle einig waren, dass das AGG seinerzeit ein wichtiger Impuls war, so stimmten auch alle Expert*innen darin überein, dass das Gesetzt einer Novellierung und Ausweitung bedarf.
Akins verwies auf die guten Erfahrungen der Gleichstellungspraxis.So sei beispielsweise die Forderung nach Frauenquoten und anderen verbindlichen Gleichstellungsmaßnahmen etwa im öffentlichen Sektor bereits Konsens. “Das Problem ist aber, dass sich dieses bewährte Instrumentarium nicht auf die von rasistischer Diskriminierung betroffenen Gruppen erstreckt.“ Akins
forderte daher positive Maßnahmen auch für die genannten Gruppen.
Um zu definieren, welche Menschen zu den von Rassismus betroffenen Gruppen zählen, reiche die Kategorie Migrationshintergrund nicht aus, verdeutlichte Akins. Vielmehr sei es entscheidend, diskriminierungsrelevante
Zuschreibungen in den Blick zu nehmen und sie sichtbar zu machen, um entsprechende Maßnahmen gegen rassistische Diskriminierung ergreife zu können. Es brauche also Gleichstellungsdaten, um strukturelle Benachteiligung zu verhindern und die aktuellen Umstände verbessern zu können, konstatierte Kwesi Akins und unterstrich damit eine der wesentlichen Forderungen von Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership.