Positionen

Bei "Vielfalt in Zahlen - wie man Diskriminierung misst" sprechen wir über alles rund ums Thema ADGD – "Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten" - die Kernarbeit von "Vielfalt entscheidet - Data for Equity". Jeden Monat gibt es eine neue Folge.

In der ersten Folge interviewt unsere Moderatorin Thao Tran Dr. Lina Vollmer (Projektleitung von "Vielfalt entscheidet") und Juan Vivanco (wissenschaftlicher Mitarbeiter bei "Vielfalt entscheidet"). Es geht darum, wie Daten beim Abbau von Diskriminierung und Rassismus helfen können. Folgende Fragen werden beantwortet: Was und wofür sind ADGD, Wie tragen ADGD zum Abbau von Diskriminierung bei und wie wird Diskriminierung gemessen?

Auf dieser Seite finden Sie unsere politischen Forderungen, die sich aus unserer täglichen Arbeit ergeben. Das Dokument verändert sich mit der Zeit, da sich durch unsere Forschung und Analysen sowie durch den Austausch mit zahlreichen Stakeholdern immer neue Einblicke ergeben.

1. Für eine inklusivere Politik

Vor allem in Zeiten des Erstarkens rechtspopulistischer und rassistischer politischer Kräfte bedarf es eines fortwährenden, glaubwürdigen Bekenntnisses zu einer inklusiven Gesellschaft. Führungskräfte und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens tragen auf Grund ihres Einflusses eine besondere Verantwortung: es muss spürbar sein, dass sie eine inklusivere und chancengerechte Gesellschaft für denkbar halten, konkrete Ideen für diese entwickeln und sich klar und deutlich von rassistischen Positionen distanzieren.

Zahlreiche Menschen werden durch strukturelle und institutionelle Diskriminierung darin gehindert, sich voll in die Gesellschaft einzubringen. Es ist unabdingbar, dass diese und weitere unintendierte Folgen von Diskriminierung vor allem auch von Menschen in politischer Verantwortung benannt werden und ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung rücken.

Rassistische Diskriminierung ist eine der in ihrer strukturellen Ausprägung am wenigsten benannten Ausschlussdimensionen, mit der sich als nicht-weiß und fremd wahrgenommene Personen konfrontiert sehen. Zur Entwicklung systematischer Gegenmaßnahmen ist es notwendig, die rechtsgültige UN - Definition rassistischer Diskriminierung zu Grunde zu legen. Sie macht deutlich: Ziel ist nicht ein Schuld-Diskurs, sondern die Bearbeitung der nicht intendierten Effekte im Rahmen eines umfassenden Diskriminierungsschutzes. Politische Parteien stehen daher in der Verantwortung, sich dieses menschenrechtlichen Rahmens bewusst zu werden und entsprechend neue politische Konzepte zu entwickeln.


 

2. Für inklusivere politische Maßnahmen und Gesetze

Ziel des bestehenden Bundesgleichstellungsgesetzes ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. Obwohl die Diskriminierung gegenüber Frauen nicht die einzige strukturelle Ausschlussdimension ist, gibt es kein entsprechendes Gesetz zur Verwirklichung der Gleichstellung von Rassismus betroffener Menschen. Es gilt Ausschlussdimensionen zusammenzudenken, indem weitere Dimensionen in das Bundesgleichstellungsgesetz aufgenommen werden. Nur dann können die im  reaktiv ausgerichteten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz formulierten Ziele auch proaktiv umgesetzt werden.

Ein erweitertes Gleichstellungsgesetz kann seine Wirkung nur dann entfalten, wenn die Erfahrungen des Gender Mainstreamings auf weitere Diskriminierungsdimensionen übertragen werden. Grundlegend hierfür ist die Erhebung von Gleichstellungsdaten, die auch die Dimensionen rassistischer Diskriminierung abbilden. Auf Grundlage dieser Daten kann aufgezeigt werden, inwieweit einzelne Diskriminierungserfahrungen sich wiederholen und somit als Symptom von strukturellen Ausschlüssen erkennbar werden. Auf Grundlage der Datenerhebung können politische Maßnahmen zielgenau geplant und evaluiert werden.

Es gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu bewahren und dieses nicht gegen die Erhebung von Gleichstellungsdaten – und damit gegen die Verringerung von Diskriminierung – auszuspielen. Um dies zu gewährleisten, sollten bei der Datenerhebung folgende Kernprinzipien angewendet werden:

  • Selbstidentifikation der Befragten

  • Freiwilligkeit der Teilnahme

  • Anonymität bei der Datenerhebung

  • Transparenz bzgl. Sinn und Zweck der Datenerhebung

  • Beteiligung von Communities / relevanter Vertreter*innen während Datenerhebung/-verbreitung/-analyse

  • Möglichkeit mehrere und intersektionale Identitäten anzugeben

 

3. Für eine inklusivere Politik in Berlin

Zwischen dem Partizipations- und Integrationsgesetz und dem Landesgleichstellungsgesetz klafft eine Lücke zur Verwirklichung der Gleichstellung sowohl von Frauen als auch von Menschen, die von Rassismus betroffen sind. Deshalb muss das Schutzniveau des Partizipations- und Integrationsgesetzes entsprechend angepasst werden und zusätzlich zu Menschen mit Migrationshintergrund auch Menschen, die von Rassismus betroffen sind, als Kategorie berücksichtigen. Alternativ ist, wie unter 5.) für die Bundesebene benannt, ein erweitertes Landesgleichstellungsgesetz denkbar.

Der öffentliche Dienst trägt eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung von Gleichstellungsvorgaben. Nach wie vor gibt es trotz gesetzlichem Auftrag keine umfassende Evaluation der Erfolge des Partizipations- und Integrationsgesetzes. Um datenschutzrechtliche Bedenken zu berücksichtigen, gilt es das Partizipations- und Integrationsgesetz, das Personalstrukturstatistikgesetz sowie weitere relevante Vorschriften entsprechend anzupassen und mit einem klaren Auftrag zur Datenerhebung zu versehen. Die Erhebung des Migrationshintergrundes kann dabei nur ein erster Schritt hin zu einer differenzierteren Erhebung von Gleichstellungsdaten sein.

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