BRD geht Fragen und Herausforderungen der Datenerhebung nicht an und gefährdet damit die Menschenrechte von Gruppen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind.
Die Vereinten Nationen (UN) beanstanden, dass „ethnische und religiöse Gruppen und Minderheiten“ in Deutschland nicht in Befragungen und Statistiken widergespiegelt werden. Dieses Versäumnis hat zur Folge, dass die Betroffenen in der Ausübung ihrer kulturellen Rechte eingeschränkt werden, da ihre Erfahrungen unsichtbar sind.
Trotz Rüge durch den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Jahr 2011 hat die Bundesrepublik das Versäumnis auch in ihrem aktuell vorgelegten Staatenbericht an die UN nicht ausgeräumt. „Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership“ hatte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Konsultation mit der Zivilgesellschaft Handlungsempfehlungen zur Wahrung der Menschenrechte vorgelegt. Wir bedauern, dass unsere Empfehlungen keinen Eingang in den Bericht gefunden haben.
Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Staaten, die den internationalen UN-Sozialpakt 1986 ratifiziert haben. Er ist somit anwendbares Bundesrecht. Der Pakt sichert allen Bevölkerungsteilen der Unterzeichnerstaaten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu. Der zuständige UN-Ausschuss prüft, ob die Unterzeichnerstaaten diese Rechte wahren. Im Falle Deutschlands war dies teilweise nicht der Fall. Bereits 2011 zeigte sich der UN-Ausschuss besorgt darüber, dass die BRD keine Daten erhebt, anhand derer die Umsetzung von Menschenrechten für ethnischen und religiösen Gruppen und Minderheiten überprüft werden können. Am 22. Februar 2017 wurde nun der neue Staatenbericht der Bundesregierung vom OHCHR angenommen. Wir bedauern, dass die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht gerecht wird, da sie es bis dato versäumt, die bestehenden Fragen und Herausforderungen der Datenerhebung aktiv anzugehen.
Wir begrüßen, dass es im Vorfeld des Berichts einen Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft gab. Wir waren Teil dieses Prozesses und hatten empfohlen, zumindest die rechtlichen und faktischen Probleme der Datenerhebung im Staatenbericht zu beschreiben, um diese im nächsten Schritt auszuräumen. Leider ist die Bundesrepublik auch dieser Minimalforderung nicht nachgekommen.
Somit ist die BRD wieder hinter ihren Berichtspflichten zum Sozialpakt zurückgeblieben. Dabei hatte der UN-Antirassismusausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen von 2015 gefordert, dass differenzierte und disaggregierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten erhoben werden sollen. Dies ist in besonderer Weise für Gruppen notwendig, die laut Bundesregierung von rassistischer Diskriminierung betroffene sind: Sinti und Roma, Schwarze Menschen, Muslim*innen/muslimisch markierte Menschen und Jüd*innen.
Deutschland ist in der Pflicht, diese Daten zu erheben und das Thema sowie die faktischen Herausforderungen proaktiv zu bearbeiten. Nur so können die Erfahrungen und Hindernisse, die Menschen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, erleben, sichtbar gemacht werden.