FÖRDERUNG VON VIELFALT UND CHANCENGERECHTIGKEIT

Diverse Menschen: Bllinde Person, Kind, BiPoc mit Turban, Dreadlock, Kopftuch, ältere Menschen.

Die Antirassismusrichtlinie der europäischen Union verbietet seit 2000 Diskriminierung in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens. In Deutschland hat dies zur Formulierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie zur Gründung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) geführt. In Wissenschaft, Politik und auch Zivilgesellschaft wird seither darüber diskutiert, wie Diskriminierungen am besten erfasst werden können, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu konzipieren. So wurde beispielsweise 2015 auf der Tagung „Measuring Ethnicity” am Kulturwissenschaftlichen Institut Essen und 2016 auf der Tagung „Vermessung der Einwanderungsgesellschaft” an der Humboldt-Universität zu Berlin diskutiert, wie die zunehmende Diversität der Gesellschaft analytisch erfasst werden kann. 2016 unternahm schließlich die von der ADS veröffentlichte Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ den von Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeforderten Versuch, Diskriminierungserfahrungen differenziert zu erheben. 

Ergebnis: knapp ein Drittel der Befragten haben nach eigenen Angaben in den zwei Jahren vor der Befragung Diskriminierung erlebt. 

Sollte der Migrationshintergrundweiterhin erhoben werden, obwohl viele der Menschen mit Migrationshintergrund Deutsche sind?

Zentrale Fragen, die bei Erhebungen von Diskriminierungserfahrungen immer wieder aufkommen, sind u. a.: Dürfen und sollen Daten über die zugeschriebene „Rasse” von Menschen erhoben werden? Was ist Rassismus? Sollte der Migrationshintergrund weiterhin erhoben werden, obwohl viele der Menschen mit Migrationshintergrund Deutsche sind? 

Mit dem Befragungsinstrumentkönnen erstmals alle Dimensionendes Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes differenzierterhoben werden.

Von Herbst 2015 bis Anfang 2018 haben wir uns als Team von Vielfalt entscheidet diesen und weiteren Fragen gewidmet. Anlass war die Entwicklung und Umsetzung einer Pilotstudie zu den Erfahrungen von Führungskräften der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen mit der Förderung von Vielfalt und Chancengerechtigkeit. In diesem Kontext haben wir ein Befragungsinstrument entwickelt, das es erstmals ermöglicht, alle Dimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes differenziert zu erheben. Einige der Antworten auf häufige Fragen zu Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten wollen wir in dieser Broschüre mit Ihnen teilen, um den anwendungsorientierten und wissenschaftlichen Diskurs in Deutschland zu stärken. Wir richten uns mit der vorliegenden Broschüre an Akteur*innen in Verwaltungen, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft, die begonnen haben bzw. bereit sind, ihre Einrichtungen für mehr Vielfalt zu öffnen und Diskriminierung aktiv anzugehen.

Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten haben das Potential, die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Inklusions- und Antidiskriminierungsstrategien zu stärken. Dafür müssen sie bisher unberücksichtigte Lebenserfahrungen, Expertisen und Bedürfnisse von Menschen ins Zentrum rücken, die auf Grund der zunehmenden Vielfalt – gerade auch jüngerer Generationen – für Organisationen und Betriebe zur Zukunftsfrage werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Umgang mit Diskriminierung und der Abbau von Privilegien professioneller werden und mehr Menschen zu aktiven Gestalter*innen einer umfassenden und fortlaufenden Inklusion werden. Wir hoffen, Sie mit dieser Broschüre dabei zu unterstützen!

Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten haben das Potential, die Konzeption, Durchführungund Evaluation von Inklusions- und Antidiskriminierungsstrategien zustärken.

DAS PROBLEM: FEHLENDE DATEN ÜBER DISKRIMINIERUNG

Bereits ein kurzer Blick auf Passant*innen oder Mitreisende in Bus und Bahn zeigt: Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft. Diese Vielfalt ist seit Jahrzehnten alltägliche Realität in Deutschland. Sie spiegelt sich aber noch nicht in Verwaltungen und in Unternehmen wider. Die Belegschaften sind in der Regel sehr homogen. Aber woran liegt das?

Drei Mitarbeitende bei der Besprechung über Daten.

TEIL DER LÖSUNG: 
ANTIDISKRIMINIERUNGS- UND GLEICHSTELLUNGSMONITORING

Kanada hat seit Jahren durch Instrumente wie dem Employment Equity Act Vorgaben entwickelt, die nun ihre Wirkung entfalten. Ein ähnliches Instrument gibt es in Deutschland für die Förderung von Frauen: Im öffentlichen Dienst gibt es aufgrund von Gleichstellungsgesetzen Quoten; Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten werden erhoben, um Zielvorgaben festzuhalten und Erfolge zu überprüfen.